Haus behalten · Ratgeber
Auszahlungsbetrag bei Scheidung berechnen: Hauswert, Restschuld und Finanzierung
Wenn einer der Ehepartner das gemeinsame Haus nach der Scheidung behalten möchte, stellt sich häufig die Frage: Wie viel muss der andere ausgezahlt bekommen? Eine erste Orientierung ergibt sich aus Immobilienwert, Restschuld und Eigentumsanteilen.
Der tatsächliche Auszahlungsbetrag kann jedoch von weiteren Faktoren abhängen, etwa Zugewinnausgleich, eingebrachtem Eigenkapital, Modernisierungen, Vereinbarungen oder steuerlichen Fragen. Deshalb ersetzt eine grobe Berechnung keine rechtliche oder steuerliche Prüfung.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundorientierung: Immobilienwert minus Restschuld ergibt den rechnerischen Wert nach Schulden.
- Der Auszahlungsbetrag richtet sich nach den Eigentumsanteilen — kann aber durch weitere Faktoren abweichen.
- Wer das Haus übernimmt, muss in der Regel Restschuld und Auszahlung gemeinsam finanzieren.
- Die Bank prüft die Gesamtbelastung — nicht nur die Auszahlung isoliert.
Grundformel als Orientierung
Eine einfache Orientierung lautet: Immobilienwert minus Restschuld ergibt den rechnerischen Immobilienwert nach Schulden. Dieser Betrag wird anschließend entsprechend der Eigentumsanteile aufgeteilt.
Wenn beide Ehepartner je zur Hälfte Eigentümer sind, wird der rechnerische Wert oft hälftig betrachtet. In der Praxis können individuelle Vereinbarungen oder rechtliche Ausgleichsansprüche zu anderen Ergebnissen führen.
Beispielrechnung
Beispielrechnung
- Geschätzter Immobilienwert
- 500.000 €
- Offene Restschuld
- − 300.000 €
- Rechnerisches Eigenkapital
- 200.000 €
- Hälftiger Anteil des Ex-Partners
- 100.000 €
- Neuer Finanzierungsbedarf bei Übernahme
- 400.000 €
Vereinfachtes Beispiel zur Orientierung. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag hängt von Eigentumsanteilen, Vereinbarungen und rechtlicher bzw. steuerlicher Prüfung ab.
Wer die Immobilie übernimmt, muss also nicht nur die Restschuld von 300.000 €, sondern auch den Auszahlungsbetrag von 100.000 € finanzieren — insgesamt 400.000 €.
Warum der Immobilienwert entscheidend ist
Der Immobilienwert ist die Basis jeder Auszahlungsberechnung. Je höher der Immobilienwert im Verhältnis zur Restschuld ist, desto größer kann der rechnerische Auszahlungsbetrag sein. Deshalb sollte der Wert möglichst realistisch eingeschätzt werden.
Eine zu hohe Schätzung kann dazu führen, dass die Auszahlung nicht finanzierbar ist. Eine zu niedrige Schätzung kann Konflikte zwischen den Ehepartnern auslösen. In vielen Fällen ist eine neutrale Bewertung sinnvoll.
Warum die Bank anders rechnet als die Ehepartner
Für die Ehepartner steht häufig die faire Aufteilung im Vordergrund. Die Bank prüft dagegen die Tragfähigkeit der neuen Finanzierung. Wenn Restschuld und Auszahlung zusammen zu einer deutlich höheren Belastung führen, kann die Bank die Übernahme ablehnen.
Deshalb sollte der Auszahlungsbetrag nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, ob die Auszahlung zusammen mit dem bestehenden Kredit finanzierbar ist.
Thomas Brauner
Baufinanzierungsberater
"Ich berate Sie persönlich — kein Callcenter, kein automatisiertes System. Vertraulich und kostenlos."
Unsicher, welche Lösung für Ihren Immobilienkredit bei Scheidung sinnvoll ist?
Thomas Brauner prüft persönlich, ob Sie das Haus behalten und den Ex-Partner auszahlen können oder ob ein Verkauf mit sauberer Kreditablösung wirtschaftlich sinnvoller ist.
Kostenfrei, unverbindlich und persönlich durch Thomas Brauner.