Vertiefung zu Option 1: Haus behalten

Ex-Partner aus Immobilienkredit ablösen: Schuldnerwechsel bei Scheidung

Diese Seite erklärt einen zentralen technischen Schritt, wenn ein Ehepartner die Immobilie behalten möchte: den Ex-Partner aus dem gemeinsamen Immobilienkredit zu lösen. Ob das möglich ist, hängt vor allem von der Zustimmung der Bank und der Tragfähigkeit der neuen Finanzierung ab.

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Ein Schritt innerhalb der Hausübernahme

Wenn einer das Haus behalten möchte, muss häufig auch der Ex-Partner aus dem Kredit gelöst werden. Das ist kein eigenständiger dritter Lösungsweg, sondern meist Teil der Lösung Haus behalten & Ex-Partner auszahlen. Eigenständig relevant ist das Thema vor allem für Personen, die selbst aus der Kredit-Haftung heraus möchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für eine Entlassung aus dem Kredit ist immer die Zustimmung der Bank erforderlich.
  • Die Bank prüft die Bonität des verbleibenden Kreditnehmers vollständig neu.
  • Eine private Scheidungsvereinbarung ändert den Darlehensvertrag nicht automatisch.
  • Ohne Bankzustimmung bleibt der Ex-Partner gesamtschuldnerisch haftbar.
  • Eine Ablehnung durch die Hausbank bedeutet nicht das Ende aller Optionen.

Warum der Ex-Partner nicht einfach aus dem Kredit gelöscht werden kann

Ein Immobilienkredit ist ein Vertrag mit der Bank. Wenn beide Ehepartner unterschrieben haben, kann dieser Vertrag nicht einseitig geändert werden. Auch eine Scheidung oder eine notarielle Vereinbarung zwischen den Ehepartnern führt nicht automatisch dazu, dass die Bank einen Darlehensnehmer aus der Haftung entlässt.

Für die Bank zählt, wer Vertragspartner ist. Solange beide Personen im Darlehensvertrag stehen, kann die Bank grundsätzlich beide in Anspruch nehmen. Deshalb ist eine klare Kreditlösung besonders wichtig, wenn einer der Ehepartner wirtschaftlich aus der Immobilie ausscheiden möchte.

Schuldnerwechsel oder Schuldhaftentlassung

Bei einem Schuldnerwechsel oder einer Schuldhaftentlassung wird der bestehende Kredit so angepasst, dass künftig nur noch eine Person gegenüber der Bank haftet. Das kann eine saubere Lösung sein, wenn die verbleibende Person finanziell stark genug ist.

Die Bank prüft dafür die Bonität neu. Sie schaut unter anderem auf Einkommen, Unterhalt, bestehende Kredite, Beschäftigungssituation, Restschuld, Immobilienwert und Beleihungsauslauf. Wenn die Bank das Risiko für zu hoch hält, kann sie die Entlassung des Ex-Partners ablehnen.

Schuldnerwechsel oder Umschuldung?

KriteriumSchuldnerwechselVollständige Kreditablösung / Umschuldung
Bestehender Kreditläuft grundsätzlich weiterwird abgelöst oder ersetzt
Bankzustimmungerforderlichneue Kreditprüfung erforderlich
Vorfälligkeithäufig keine vorzeitige Kündigung nötig, Einzelfall prüfenkann bei vorzeitiger Ablösung anfallen
Kostenmögliche Bank-, Notar- und Grundbuchkostenmögliche Vorfälligkeit, Notar-, Grundbuch- und Finanzierungskosten
Geeignet wenneine Person die Finanzierung allein tragen kannneue Struktur oder neue Bank sinnvoller ist

Was passiert, wenn die Bank ablehnt?

Eine Ablehnung der Hausbank bedeutet nicht automatisch, dass keine Lösung möglich ist. Je nach Situation können eine Umschuldung, zusätzliche Sicherheiten, ein weiterer Kreditnehmer, eine Anpassung des Auszahlungsbetrags, eine längere Laufzeit oder ein Verkauf geprüft werden.

Wichtig ist, die Ablehnungsgründe zu verstehen. Reicht das Einkommen nicht aus? Ist die Auszahlung an den Ex-Partner zu hoch? Ist der Beleihungsauslauf zu kritisch? Oder passt die bestehende Kreditstruktur nicht mehr zur neuen Lebenssituation? Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine andere Bank oder eine andere Struktur helfen kann.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass eine private Scheidungsvereinbarung automatisch gegenüber der Bank wirkt. Das ist nicht der Fall. Die Bank bleibt an den Darlehensvertrag gebunden und muss einer Änderung zustimmen.

Ein weiterer Fehler ist, nur an die monatliche Rate zu denken. Wenn zusätzlich ein Auszahlungsbetrag finanziert werden muss, kann die neue Gesamtbelastung deutlich höher sein als die bisherige Rate.

Zudem sollte die Vorfälligkeit nicht übersehen werden. Wenn statt eines Schuldnerwechsels eine vollständige Ablösung oder Umschuldung nötig wird, können Kosten entstehen, die in die Entscheidung einbezogen werden müssen.

Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche Fragen zur Eigentumsübertragung und Grundbuchgestaltung sollten mit einem Fachanwalt oder Notar abgestimmt werden.

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