Hausübernahme · Technischer Schritt
Ex-Partner aus Grundbuch und Kredit lösen
Bei Scheidung möchten viele Paare erreichen, dass einer die Immobilie übernimmt und der andere vollständig ausscheidet. Dabei werden Grundbuch und Kreditvertrag häufig verwechselt. Beides hängt zusammen, ist aber rechtlich und finanziell getrennt zu betrachten.
Wer aus dem Grundbuch ausscheidet, ist nicht automatisch aus dem Kredit entlassen. Und wer aus dem Kredit entlassen werden soll, braucht in der Regel die Zustimmung der Bank.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundbuch und Kreditvertrag sind getrennt zu betrachten.
- Eine Grundbuchänderung allein beendet nicht die Haftung im Kreditvertrag.
- Wer aus dem Kredit entlassen werden soll, braucht die Zustimmung der Bank.
- Zuerst Finanzierbarkeit prüfen, dann notarielle Vereinbarungen vorbereiten.
Grundbuch: Wer ist Eigentümer?
Das Grundbuch zeigt, wem die Immobilie gehört. Wenn beide Ehepartner eingetragen sind und einer die Immobilie übernehmen soll, muss die Eigentumsübertragung notariell geregelt werden. Dabei geht es um Eigentumsanteile, Ausgleichszahlung und die zukünftige Zuordnung der Immobilie.
Eine Grundbuchänderung allein löst jedoch nicht automatisch den Immobilienkredit. Deshalb sollte sie nie isoliert betrachtet werden.
Kreditvertrag: Wer haftet gegenüber der Bank?
Der Kreditvertrag regelt, wer gegenüber der Bank zur Rückzahlung verpflichtet ist. Wenn beide Ehepartner unterschrieben haben, bleiben beide Kreditnehmer, bis die Bank einer Änderung zustimmt oder der Kredit abgelöst wird.
Genau hier entsteht häufig ein Risiko: Ein Ehepartner überträgt seinen Eigentumsanteil, bleibt aber im Darlehensvertrag. Dann besteht weiterhin Haftung gegenüber der Bank, obwohl kein Eigentum mehr besteht.
Richtige Reihenfolge der Prüfung
Zuerst sollte geprüft werden, ob die verbleibende Person den Kredit allein tragen kann. Danach lässt sich beurteilen, ob die Bank einer Entlassung des Ex-Partners zustimmen könnte. Erst wenn die Finanzierung realistisch ist, sollten notarielle Vereinbarungen final vorbereitet werden.
Parallel sollten steuerliche und rechtliche Fragen geklärt werden, insbesondere zur Grunderwerbsteuer, zum Zugewinnausgleich und zur Eigentumsübertragung.
Mögliche Lösungen
Möglich sind Schuldnerwechsel, Schuldhaftentlassung, Umschuldung oder Verkauf. Welche Lösung passt, hängt von Restschuld, Immobilienwert, Einkommen, Auszahlungsbetrag und Bankentscheidung ab.
Eine gute Lösung verbindet Eigentumsübertragung und Kreditlösung so, dass der ausscheidende Partner wirtschaftlich und haftungsseitig sauber ausscheidet.
Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuerliche und rechtliche Fragen, insbesondere zu Grunderwerbsteuer, Eigentumsübertragung, Zugewinnausgleich oder notarieller Gestaltung, sollten mit einem Steuerberater, Fachanwalt oder Notar abgestimmt werden.
Thomas Brauner
Baufinanzierungsberater
"Ich berate Sie persönlich — kein Callcenter, kein automatisiertes System. Vertraulich und kostenlos."
Unsicher, welche Lösung für Ihren Immobilienkredit bei Scheidung sinnvoll ist?
Thomas Brauner prüft persönlich, ob Sie das Haus behalten und den Ex-Partner auszahlen können oder ob ein Verkauf mit sauberer Kreditablösung wirtschaftlich sinnvoller ist.
Kostenfrei, unverbindlich und persönlich durch Thomas Brauner.