Ratgeber
Immobilienkredit im Trennungsjahr: warum Sie den Kredit jetzt regeln sollten
Der Kredit läuft trotz Trennung meist unverändert weiter. Wer zu lange wartet, riskiert gemeinsame Haftung, steuerliche Nachteile und teure Kreditentscheidungen.
Was gilt für die Bank?
Das Trennungsjahr ändert den Kreditvertrag nicht. Wenn beide Ehepartner den Immobilienkredit unterschrieben haben, haften beide weiter gegenüber der Bank.
Die Bank ist nicht an interne Absprachen gebunden. Wenn einer nicht zahlt, kann sie grundsätzlich beide Kreditnehmer in Anspruch nehmen. Deshalb sollte bereits im Trennungsjahr geklärt werden, wer die Rate zahlt und welche langfristige Lösung geplant ist. Eine mündliche Einigung reicht für die Bank nicht aus.
Warum das Trennungsjahr steuerlich wichtig sein kann
Grunderwerbsteuer je Bundesland
bis 6,5 %
des Immobilienwerts
Bei Übertragung unter Ehegatten
ggf. 0 €
steuerfrei möglich
Zeitfenster
Trennungsjahr
vor rechtskräftiger Scheidung
Wenn ein Partner den Anteil des anderen übernimmt, kann der Zeitpunkt finanziell wichtig sein. Nach der Scheidung kann die Prüfung komplexer werden. Steuerliche Details sollten individuell geprüft werden.
Welche Optionen bestehen im Trennungsjahr?
Partner übernimmt die Immobilie
Dafür braucht es Bankzustimmung, eine tragfähige Finanzierung und meist eine notarielle Eigentumsübertragung.
Schuldnerwechsel
Dabei wird ein Partner aus dem Kredit entlassen, während der Kredit selbst weiterläuft. Das setzt Bankzustimmung voraus.
Verkauf der Immobilie
Dann wird der Kredit aus dem Erlös zurückgeführt, wobei eine Vorfälligkeitsentschädigung geprüft werden muss.
Was passiert, wenn Sie nichts tun?
Wenn Sie nichts tun, bleibt der Kredit in der Regel unverändert. Beide Kreditnehmer haften weiter.
Das kann besonders problematisch werden, wenn ein Partner auszieht und der andere die Immobilie nutzt. Nutzung und Haftung fallen dann emotional und wirtschaftlich auseinander.
Auch spätere Finanzierungen können schwieriger werden. Solange Sie im alten Kredit stehen, berücksichtigt eine Bank diese Verpflichtung bei neuen Kreditanfragen. Nichtstun kann zudem die Verhandlungsposition verschlechtern: Kurz vor der Scheidung oder bei akutem Zahlungsdruck entstehen oft schlechtere Entscheidungen.
Was sollten Sie im Trennungsjahr vorbereiten?
Sammeln Sie Darlehensvertrag, Tilgungsplan, Restschuld und Angaben zur Zinsbindung. Prüfen Sie auch Sondertilgungsrechte und mögliche Kündigungstermine.
Ermitteln Sie einen realistischen Immobilienwert und klären Sie, wer die Immobilie behalten möchte. Sprechen Sie früh mit einem Finanzierungsberater — so wissen Sie, welche Lösung die Bank wahrscheinlich akzeptiert und wo Risiken liegen.
Häufige Fragen
Nutzen Sie das Trennungsjahr für klare Entscheidungen
Je früher Sie Kredit, Eigentum und Haftung prüfen, desto mehr Optionen bleiben offen. Thomas Brauner berät Sie kostenlos und unverbindlich.