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Zugewinnausgleich Immobilie: was Haus und Kredit bei Scheidung bedeuten

Zugewinnausgleich Immobilie ist oft einer der größten finanziellen Punkte bei einer Scheidung. Entscheidend sind Immobilienwert, Restschuld, Eigentumsanteile und die Frage, wer das Haus übernimmt.

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Was bedeutet Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich ist der gesetzliche Ausgleich des Vermögenszuwachses während der Ehe. Er gilt, wenn Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben.

Vereinfacht wird verglichen, wie sich das Vermögen beider Ehepartner während der Ehe entwickelt hat. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, muss grundsätzlich die Hälfte der Differenz ausgleichen.

Eine Immobilie kann dabei der wichtigste Vermögenswert sein. Gleichzeitig ist oft noch ein Immobilienkredit offen, der den Wert wirtschaftlich mindert. Deshalb zählt nicht nur der Marktwert der Immobilie — entscheidend ist auch, welche Restschuld besteht.

Wie wird der Immobilienwert berücksichtigt?

Ausgangspunkt ist der Verkehrswert der Immobilie. Von diesem Wert wird die Restschuld des Immobilienkredits abgezogen. Daraus ergibt sich der wirtschaftliche Nettovermögenswert.

Rechenbeispiel

Immobilienwert (Verkehrswert)500.000 €
Restschuld Immobilienkredit− 260.000 €
Nettovermögenswert= 240.000 €
Anteil je Partner (½)120.000 €

Der tatsächliche Zugewinnausgleich kann abweichen, da auch weiteres Vermögen und Anfangsvermögen berücksichtigt werden.

Was passiert, wenn ein Partner das Haus übernimmt?

Wenn ein Partner das Haus übernimmt, muss meist ein Auszahlungsbetrag an den anderen Partner geleistet werden. Finanziell ist entscheidend, ob der übernehmende Partner diese Auszahlung finanzieren kann.

Eine Auszahlung kann über Eigenkapital oder über eine Erhöhung der Finanzierung erfolgen. Nicht jede Bank akzeptiert diese Struktur. Deshalb muss der Zugewinnausgleich mit der Kreditprüfung verbunden werden. Eine rechnerische Einigung hilft wenig, wenn die Bank die Finanzierung nicht genehmigt.

Welche Rolle spielt der Immobilienkredit?

Der Immobilienkredit reduziert den wirtschaftlichen Wert der Immobilie. Er bleibt aber zugleich eine eigene Verpflichtung gegenüber der Bank.

Das ist ein häufiger Fehler: Eine familienrechtliche Vereinbarung regelt das Innenverhältnis, aber nicht automatisch die Bankhaftung. Deshalb sollten Zugewinnausgleich, Schuldnerwechsel und Grundbuchübertragung gemeinsam vorbereitet werden.

Wann ist professionelle Unterstützung sinnvoll?

Ein Anwalt sollte den rechtlichen Zugewinnausgleich prüfen. Ein Steuerberater kann steuerliche Folgen einordnen. Ein Finanzierungsberater prüft, ob die geplante Lösung bankfähig ist: Auszahlungsbetrag, Rate, Restschuld, Sicherheiten und Alternativbanken.

Thomas Brauner unterstützt bei der Finanzierungsseite. Er analysiert, ob die Übernahme tragfähig ist und ob ein Schuldnerwechsel oder eine Anschlussfinanzierung möglich ist.

Häufige Fragen

Stimmen Sie Zugewinnausgleich und Finanzierung früh ab

Eine Auszahlung ist nur sinnvoll, wenn sie auch finanzierbar ist. Thomas Brauner prüft kostenlos und unverbindlich, welche Kreditlösung zu Ihrer Scheidungssituation passt.